In den Augen eines vernünftigen Durchschnittsbürgers kann dies nichts anderes bedeuten, als dass ein kranker Arbeitnehmer nicht mehr verdienen kann als ein gesunder. Wird ersterem wie einer voll einsatzfähigen Person der Lohn zu 100% ausbezahlt, kann er sich nicht zu seinen Gunsten darauf berufen, es bestehe keine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen.