Keiner langen Ausführungen bedarf es, dass dann, wenn nach der letzterwähnten Variante abgerechnet wird, sich dies finanziell zu seinem Vorteil auswirkt. Trotz 13-monatiger Krankheit wurde er von seiner Arbeitgeberin gleich bezahlt wie ein tagtäglich zur Arbeit erscheinender Mitarbeiter. Gleiche Rechte ziehen bekanntlich gleiche Pflichten nach sich; die Rechnung muss "unter dem Strich" aufgehen. In den Augen eines vernünftigen Durchschnittsbürgers kann dies nichts anderes bedeuten, als dass ein kranker Arbeitnehmer nicht mehr verdienen kann als ein gesunder.