Arntzen, Psychologie der Zeugenaussagen, 3.A., S. 127 ff.). Der Grund, weshalb zur Prüfung der Glaubhaftigkeit von Kinderaussagen öfters Sachverständige hinzugezogen werden müssen, liegt vorab darin, dass die Frage, ob ein Kind glaubhaft aussagt, sich wesentlich schwerer beurteilen lässt als beim erwachsenen Zeugen; liegt indessen eine solche aussagepsychologische Begutachtung der Aussage eines Kindes vor, ist der Richter in Verbindung mit andern Beweismitteln in aller Regel in der Lage, sich seine Ueberzeugung über die Richtigkeit des Inhalts dieser Aussage zu bilden (RBOG 1996 Nr. 39).