Die Lehre hat vielfältige Realitätskriterien systematisiert, wenn auch in unterschiedlicher Weise (vgl. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 2.A., München 1996, N 1426 ff.; Köhnken, Glaubwürdigkeit: Untersuchungen zu einem psychologischen Konstrukt, München 1990, S. 87 ff.; Hauser, Der Zeugenbeweis im Strafprozess mit Berücksichtigung des Zivilprozesses, Zürich 1974, S. 316; ZBJV 132, 1996, S. 119 ff.; RBOG 1996 Nr. 39 S. 197). Die Würdigung von Aussagen und damit letztlich auch die Anwendung dieser Kriterien bleibt grundsätzlich Sache des Richters (Schmitt, Die richterliche Beweiswürdigung im Strafprozess, Lübeck 1992, S. 315 mit Hinweisen);