RBOG 1998 Nr. 36 Notwendigkeit der frühzeitigen Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens bei Kindern § 89 Abs. 3 aStPO (TG), § 95 aStPO (TG), §§ 99 ff. aStPO (TG) 1. Die Vorinstanz verurteilte den Berufungskläger wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und stützte ihren Entscheid vorab auf die Aussagen des siebenjährigen Opfers. 2. a) Bei der Würdigung von Aussagen hat der Richter sämtlichen Umständen, die objektiv für die Wahrheitsfindung von Bedeutung sein können, Rechnung zu tragen.