RBOG 1998 Nr. 33 Kein Wechsel des Offizialverteidigers wegen dessen Zugehörigkeit zu einer politischen Partei Art. 4 aBV, Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, §§ 50 ff. aStPO (TG) 1. Gegen den ausländischen Beschwerdeführer ist ein Strafverfahren hängig. Auf dessen Wunsch hin wurde zunächst Rechtsanwalt X zum Offizialverteidiger bestellt. Im Verlauf des Verfahrens entzog der Beschwerdeführer Rechtsanwalt X das Mandat und beauftragte für seine Verteidigung neu Rechtsanwalt Y. Dieser beantragte die Umwandlung des erbetenen Mandats in ein amtliches.