Natürlich trifft es zu, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Berufsausübung den Fall X als "ihren" Fall angenommen hat und mehrere Berichte hierüber verfasste. Ob diese Berichte sinnvoll oder notwendig waren, kann in einem Verfahren, in welchem letztlich beide Prozessparteien - jede auf ihre Art - immer wieder an die Öffentlichkeit gelangten, gar nicht zur Diskussion stehen, und zwar ebensowenig wie die Frage nach dem journalistischen Wert solcher Publikationen.