diese Frage stellt sich sowohl für den Journalisten als auch für den Juristen. Im Rahmen der daraus entstehenden Grauzone, sofern diese ausgenutzt werden will, ist wohl eine gewisse gegenseitige Toleranz der Justiz einerseits und der Medien andererseits gefordert. Natürlich trifft es zu, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Berufsausübung den Fall X als "ihren" Fall angenommen hat und mehrere Berichte hierüber verfasste.