Fehlinformationen richtigzustellen (RBOG 1996 S. 9); besonders schwierig ist dies, wenn durch öffentliche Aktionen und auch Leserbriefe die Bürgerschaft während einer gewissen Zeit permanent verunsichert wird. Wenn in einem solchen Fall der Journalist nicht streng auf objektive Recherchierarbeit achtet, kann er bei allenfalls fehlender Sachkunde und ungenügender Kenntnis über die rechtlichen Gegebenheiten aus einer gewissen Naivität heraus der Gefahr unterliegen, einseitig zu berichten, vorab, wenn insbesondere eine Prozesspartei öffentlich sehr aktiv ist, während sich die andere Partei eher zurückhält.