Freilich ist nicht zu verkennen, dass gerade auch die öffentliche Berichterstattung der Beschwerdeführerin wesentlich zur Problematik dieses Falls beitrug; umgekehrt reagierten die Prozessparteien und ihr Umfeld gegeneinander und gegen die Behörden teils gehässig und unverhältnismässig, und zahlreiche Einzelpersonen und Organisationen meinten, sich in die öffentliche Diskussion einmischen zu müssen, und veranstalteten Aktionen teils aus einem völlig falschen Verständnis der Sach- und Rechtslage heraus, teils eindeutig wider besseres Wissen, während die Justiz an das Amtsgeheimnis gebunden ist und deshalb in solchen Fällen kaum eine Möglichkeit hat, in der Öffentlichkeit verbreitete