Letztlich ist aber die öffentliche Kritik an Missständen und Fehlleistungen bei den Behörden staatsbürgerliche Pflicht der Medien; dabei sind in Form und Inhalt der Grundsatz der Fairness und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Behördenmitglieder und Beamten zu wahren, denn Ziel ist, dass Medien und Behörden vertrauensvoll zusammenarbeiten und dabei gegenseitig Respekt und Unabhängigkeit bewahren (vgl. Brühlmeier, Spannungsfeld Polizei - Justiz -Medien, Aarau 1989, S. 54).