Je mehr Abläufe und Inhalte im Gerichtsverfahren auch von aussen nachvollziehbar sind, um so mehr sind sie konkret und gesetzmässig; durch die Teilnahme von aussen an der Rechtsprechung besteht vermehrt die Gelegenheit, die Bürger für die Sache der Justiz zu interessieren und sie nicht justizfremd oder gar justizfeindlich werden zu lassen, denn auch die Justiz braucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit, und auch sie ist darauf angewiesen, dass die Bürger ihre Entscheide verstehen (Wiprächtiger, S. 85 f.). Massgeblich ist dabei aber stets die Frage, wie die Berichterstattung über Vorgänge an den Gerichten konkret erfolgt: