Macht und Ohnmacht der Justizkritik, Zürich 1993, S. 81 f.). Doch muss die Justiz dazu stehen, dass sie und ihre Entscheide von aussen her von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden, denn letztlich muss auch mit der richterlichen Tätigkeit die grundsätzliche Bereitschaft verbunden sein, sein eigenes Denken und Handeln immer wieder in Frage zu stellen; dazu kommt die Erkenntnis, wie relativ das menschliche Denken ist und wie notwendigerweise menschliche Entscheidungen, mithin auch die Rechtsprechung, der Kritik von aussen ausgesetzt sein müssen (Wiprächtiger, S. 82).