vielmehr geht es um die Frage, ob die Beschwerdeführerin mit ihrer übrigen journalistischen Tätigkeit - neben der Gerichtsberichterstattung - aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse, Ausbildung und bisherigen Tätigkeit noch Gewähr für eine sachgerechte Gerichtsberichterstattung bietet (§ 2 Abs. 1 GerBerV). b) Die Politik wird aufgrund der Meinungsvielfalt durch Kritik und damit verbundenen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit charakterisiert; von daher sahen sich sowohl die Parlamente wie auch die Regierungen seit jeher mit Kritik an ihrer Arbeit konfrontiert. Demgegenüber tut sich die Justiz mit der Kritik eher schwer;