RBOG 1998 Nr. 30 Änderung des eröffneten Dispositivs von Amtes wegen bei Vorliegen eines Revisionsgrunds nach § 246 Ziff. 1 ZPO 1. Der Entscheid des Obergerichts wurde den Parteien im Dispositiv versandt. Der Berufungskläger verlangte ein begründetes Urteil. Im begründeten Urteil änderte das Obergericht das Dispositiv mit Bezug auf den Verzugszins ab: Es hatte zuvor übersehen, dass die Parteien einen Fälligkeitstermin vereinbart hatten.