Entgegen der Auffassung der Vorinstanz erweist sich eine Expertise über den Wert der ausgeführten Arbeiten nicht als überflüssig. Dies belegen schon die Ausführungen der Vorinstanz, wonach es einerseits nicht nötig gewesen wäre, für alle Arbeiten den Ansatz eines Poliers in Rechnung zu stellen, wonach andererseits aber die verrechneten Preise grundsätzlich in Ordnung und für Polierarbeiten eher tief angesetzt seien, so dass gesamthaft von einer angemessenen Rechnungstellung auszugehen sei. Diese Erwägungen erweisen sich auf der einen Seite als etwas widersprüchlich;