Nach durchgeführtem Augenschein und Zeugenbefragung verzichtete sie indessen auf die Durchführung einer Expertise bezüglich des Werts der Arbeiten, weil dies unverhältnismässig und auch überflüssig sei. Zwar sei für alle Arbeiten grundsätzlich der Ansatz eines Poliers in Rechnung gestellt worden, was nicht nötig gewesen wäre. Insgesamt seien die verrechneten Preise jedoch auch nach Auskunft eines sachverständigen Richters grundsätzlich in Ordnung; für Polierarbeiten seien sie sogar eher tief angesetzt. Gesamthaft könne von einer angemessenen Rechnungsstellung ausgegangen werden.