RBOG 1993 Nr. 18 beantragen. Damit werden gleichzeitig Probleme, wie sie z.B. dadurch entstehen können, dass die Gegenpartei Verrechnung erklärt, ausgeschlossen; es erübrigt sich deshalb zu prüfen, ob bei einer Verrechnungserklärung von Uneinbringlichkeit gesprochen werden kann. Rekurskommission, 13. Juli 1998, ZP 98 5