Ein Streitwert von rund Fr. 122'000.-- hat dann, wenn das Verfahren an der Hauptverhandlung beendet werden kann, eine Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.-- zur Folge (§ 11 Ziff. 1 GebV). Hievon hat der Rekurrent dann, wenn er hinsichtlich seiner Teilforderung wegen ungerechtfertigter Auflösung des Arbeitsverhältnisses obsiegen würde, 85%, d.h. Fr. 2'550.--, zu bezahlen. Unter den gleichen Voraussetzungen beläuft sich die der Gegenpartei zu leistende Entschädigung, ausgehend von einem Totalbetrag von Fr. 9'600.--, auf Fr. 6'720.-- bzw. unter Berücksichtigung von Barauslagen und Mehrwertsteuer auf ca. Fr. 7'500.--. Die Kosten belaufen sich somit bislang auf rund Fr. 10'000.--.