Walder/ Jent-Sørensen, Tafeln zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 5.A., S. 102; a.M.: Gasser, Nachlassverfahren, Insolvenzerklärung und Feststellung des neuen Vermögens, in: ZBJV 132, 1996, S. 19). c) Im Ergebnis war daher die Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz zutreffend, weil sie den Rechtsvorschlag "kein neues Vermögen" wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen nicht bewilligte. In formeller Hinsicht wäre es indessen richtiger gewesen, das Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens mit einem Nichteintretensentscheid zu erledigen. Im Resultat ändert dies aber nichts. Auf den Rekurs ist daher einzutreten. 3. a) Nach Art. 265a Abs. 2