SOG 1994 Nr. 18). Demnach unterliegt auch das Recht des Schuldners auf Abgabe der Insolvenzerklärung zur Herbeiführung des Konkurses dem Verbot des Rechtsmissbrauchs. Ein solcher liegt aber nur vor, wenn der Schuldner damit offensichtlich nicht einen wirtschaftlichen Neubeginn auf solider Grundlage anstrebt, sondern ausschliesslich seine Belangbarkeit für die bestehenden Zahlungsverpflichtungen einschränken will (SJZ 81, 1985, Nr. 74 S. 392; Baumann, Art. 2 ZGB N 358; Lanter, Die Insolvenzerklärung als Mittel zur Abwehr von Pfändungen, Diss. Zürich 1976, S. 50 f.; ZBJV 130, 1994, S. 719 f.).