RBOG 1998 Nr. 13 Zulässigkeit des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Insolvenzerklärung bzw. Konkurseröffnung im Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens Art. 265 a SchKG, Art. 2 Abs. 2 ZGB 1. Über X war gestützt auf dessen Insolvenzerklärung der Konkurs eröffnet worden. In einer später von Y gegen ihn gerichteten Betreibung erhob X die Einrede des fehlenden neuen Vermögens. Y verwahrte sich dagegen mit dem Hinweis, X habe rechtsmissbräuchlich die Insolvenzerklärung abgegeben und den Konkurs über sich eröffnen lassen. Unter diesen Umständen sei auch der von ihm erhobene Rechtsvorschlag rechtsmissbräuchlich. Die Vorinstanz wies diesen Einwand ab: