Die Grundversicherung deckt seit der Revision des KVG und unter Berücksichtigung der angekündigten Aufnahme weiterer Heilmethoden (Alternativmedizin) die Risiken bereits derart weitgehend ab, dass auch ohne Zusatzversicherungen von einer "standesgemässen" Krankenversicherung ausgegangen werden kann. Zu berücksichtigen sind allfällige Prämienverbilligungen. Sofern der Schuldner Zusatzversicherungen abschloss, sind diese in der Regel durch den Sozialzuschlag von 50% abgedeckt. Dasselbe gilt für die Prämien der Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen; diese sind im Grundbetrag inbegriffen und gelten mit dem Sozialzuschlag als abgegolten.