Einerseits ist dieser Entscheid schon vom Wortlaut her endgültig (Art. 265a Abs. 1 SchKG), weshalb der Hinweis auf Panchaud/Caprez (Die Rechtsöffnung, Zürich 1980, § 109 N 15, 1. Teil) kaum mehr zutreffen dürfte. Andererseits wird zwar der Streit um das neue Vermögen im ordentlichen, beschleunigten Feststellungsprozess "fortgesetzt" (Gasser, Nachlassverfahren, Insolvenzerklärung und Feststellung des neuen Vermögens nach rev. SchKG, in: ZBJV 132, 1996, S. 19).