RBOG 1998 Nr. 04 Beschränkung der Vollmacht im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Bezeichnung eines Zustellungsempfängers Art. 29 Abs. 4 OG, Art. 17 SchKG, §§ 31 f. aZPO (TG), § 58 Abs. 3 aZPO (TG), § 80 aZPO (TG) 1. Rechtsanwalt X erhob namens des angeblich im Ausland wohnenden Beschwerdeführers bei der Vorinstanz Beschwerde und reichte eine vom Beschwerdeführer unterzeichnete, undatierte Vollmacht ein. Gemäss diesem Dokument war Rechtsanwalt X in der Angelegenheit "Steuern/Betreibungen" zur Stellvertretung bevollmächtigt, allerdings mit der "Ausnahme: Keine Entgegennahme von Verfügungen/Betreibungen etc.".