Die Dispositionsmaxime bedeutet, dass die Parteien befugt sind, über den Streitgegenstand zu bestimmen, das heisst ob, wann, in welchem Umfang und wie lange sie als Kläger materielle Rechte gerichtlich geltend machen bzw. ob sie als Beklagte die eingeklagten Ansprüche durchfechten oder anerkennen wollen. Die Dispositionsmaxime verkörpert sich in den prozessualen Anträgen der Parteien auf allen Stufen des Verfahrens. Die Geltung der Dispositionsmaxime wird ausschliesslich vom kantonalen Prozessrecht geregelt. Das Rechtsbegehren ist nach seinem Sinngehalt und dem Grundsatz von Treu und Glauben auszulegen.