RBOG 1998 Nr. 02 Das Fehlen eines Teilungsplans des Willensvollstreckers steht einer richterlichen Entscheidung über eine strittige Testamentsklausel betreffend den Anrechnungswert einer Liegenschaft nicht entgegen Art. 518 ZGB, Art. 604 ZGB, § 110 aZPO (TG) 1. Der Erblasser E hinterliess als gesetzliche Erben den Sohn X sowie die Töchter A, B und C. In seinem Testament hatte E angeordnet, falls ein Nachkomme das Mehrfamilienhaus übernehmen wolle, sei es ihm zum "steuerlichen Ertragswert" zuzuweisen. Dabei stehe X in erster Linie der Anspruch auf Übernahme zu, doch betrage für ihn der Übernahmepreis Fr. 10'000.-- mehr als für die übrigen Nachkommen.