RBOG 1998 Nr. 01 Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens nach Ablauf der einjährigen Anpassungsfrist; Anforderungen an den Beweis der Arbeitsunfähigkeit Art. 145 aZGB (Stand vom 10.12.1907) § 186 aZPO (TG) 1. Im Rahmen vorsorglicher Massnahmen wurde der Rekurrent zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen an die Ehefrau verpflichtet. Ein Jahr nach Erlass der Verfügung ersuchte er um Aufhebung seiner Beitragspflicht: Die Ehefrau müsse nunmehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen; die ihr eingeräumte 12monatige Frist zur Anpassung an die neue Situation sei abgelaufen.