RBOG 1997 Nr. 47 Behauptungs- und Beweislast bei Entschädigungsansprüchen nach § 65 StPO 1. Die StPO enthält bezüglich der Beurteilung von Entschädigungsansprüchen nach § 65 StPO keine Verfahrensvorschriften. Daraus schliessen zu wollen, es seien die Grundsätze des Verantwortlichkeitsgesetzes (VerantwG) und damit des VRG anzuwenden, scheitert schon daran, dass das Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. Februar 1979 sowie das VRG vom 23. Februar 1981 stammt. Entschädigungsansprüche bei Einstellung der Untersuchung und bei gerichtlichem Freispruch mussten indessen lange vor Inkrafttreten dieser beiden Gesetze beurteilt werden (vgl. § 75 aStPO, § 65 StPO).