Namentlich die Kommentatoren Frank/Sträuli/Messmer (§ 191 ZPO N 14) sowie auch Guldener (Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3.A., S. 370) stellen sich auf den Standpunkt, bei Verneinung der Gegenforderung könne keine abgeurteilte Sache angenommen werden. Mit Habscheid (Schweizerisches Zivilprozess- und Gerichtsorganisationsrecht, 2.A., N 496 f.) ist aber nicht ersichtlich, worin in bezug auf die Rechtskraftwirkung ein Unterschied zwischen der Zulassung der Verrechnungsforderung einerseits und deren Abweisung andererseits bestehen soll.