Eine vermögensrechtliche Streitigkeit sei eine Streitigkeit um Rechte, die zum Vermögen des Schuldners gehörten, einen Geld- oder Nutzwert besässen, im allgemeinen übertragbar und vererblich seien und für Schulden des Vermögensträgers hafteten. Eine solche vermögensrechtliche Streitigkeit um die Rechte des Gläubigers am Vermögen des Schuldners liege erst dann vor, wenn im Rahmen der Arrestprosequierung über die Eigentumsrechte des Schuldners und die Forderungsrechte des Gläubigers an dem verarrestierten Vermögen zu entscheiden sei (AGVE 1991 S. 50 mit Hinweis auf Guldener, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3.A., S. 102). Allerdings führt Guldener an anderer Stelle (S. 112 Anm.