er nahm auch des öftern an Parties teil. Indizien dafür gibt es nicht, dass er aufgrund eigenen Erlebens, sei dies zufolge der Wirkungen des Ecstasy-Konsums auf ihn selbst, sei dies, weil er gesundheitsschädigende Folgen bei den Kollegen feststellte oder zumindest hätte feststellen müssen, nicht hätte die Augen davor verschliessen dürfen, dass die von ihm gedealte Menge Ecstasy geeignet war, die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zu gefährden, bzw. dass diese Gefahr überhaupt bestand. Aus der Presse war dies bislang ebenfalls nicht zu entnehmen. Unter diesen Umständen fehlt es jedoch hinsichtlich seines Ecstasy-Handels an der subjektiven Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Art.