Anders ist die Akzeptanz durch die Behörden jedenfalls nicht zu erklären. Würdigt man den Handel des Berufungsklägers vor diesem Hintergrund, ist glaubhaft, dass er davon ausging, Ecstasy gehöre nicht zu den harten, sondern zu den weichen Drogen. Er konsumierte selbst von April bis September 1994 zwei- bis dreimal pro Monat ca. 13 Ecstasy-Tabletten. Vor dem Verkauf habe er in der Regel "selber eine Tablette konsumiert, um die Wirkung beurteilen zu können. Wir müssen ja wissen, was wir verkaufen". Gesundheitliche Schwierigkeiten hatte der Berufungskläger nie.