Im Kanton Genf wurden von der Chambre Pénale bereits 500 (entsprechend 96 g reinen Wirkstoffs) bzw. 400 Tabletten als genügend angesehen. Bei den Gutachten wird in der Zusammenstellung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern nebst demjenigen des IRM Bern ein solches des IRM Lausanne, in welchem von einem Grenzwert von 87 g ausgegangen wird, sowie eines des Pharmazeutischen Instituts der Universität Bern erwähnt: In dieser letzterwähnten Expertise werde darauf hingewiesen, eine Berechnung des schweren Falls sei problematisch; als Grenzwert sei von einem Kilo MDMA, entsprechend 10'000 Tabletten à 100 mg, auszugehen.