BetmG ausging, lässt sich folgendermassen zusammenfassen: Im Kanton Bern erachteten ein Strafamtsgericht 1'000, eine Strafkammer des Obergerichts 10'000, zwei Kreisgerichte 1'700 Tabletten Ecstasy als zur Annahme eines schweren Falls ausreichend. Im Kanton Waadt wurden durch ein Bezirksgericht 5'500 Tabletten, im Kanton Wallis durch zwei Bezirksgerichte 900 bzw. 1'300 Tabletten als ausreichend erachtet. Im Kanton Genf wurden von der Chambre Pénale bereits 500 (entsprechend 96 g reinen Wirkstoffs) bzw. 400 Tabletten als genügend angesehen.