In Berücksichtigung der Praxis würden zur Annahme eines "schweren Falls" auf jeden Fall Mengen von weniger als 100 g reinen Ecstasy-Wirkstoffs genügen, wobei eine Tablette Ecstasy durchschnittlich 70-80 mg, im Maximum 150 mg reinen Wirkstoff enthalte. Schliesslich machte das Bezirksgericht noch auf ein Schreiben des Statthalteramts Zürich aufmerksam, wonach gemäss vorläufiger Praxis im Kanton Zürich ein "schwerer Fall" bei 1'000 Tabletten vorliege. Hierbei scheint es sich jedoch um einen Irrtum zu handeln: