Die Richtlinien des IRM Bern zu eigen gemacht hatten sich der Leiter des IRM der Universität Zürich sowie der Chefarzt am IRM des Kantonsspitals St. Gallen: Beide Fachleute legen folglich dem "schweren Fall" 58 g MDMA zugrunde. Des weitern verwies die Vorinstanz auf eine Auskunft der chemischen Abteilung des IRM Bern, wonach eine Menge von 36 g für die Annahme eines schweren Falls von Ecstasy-Handel ausreiche. In Berücksichtigung der Praxis würden zur Annahme eines "schweren Falls" auf jeden Fall Mengen von weniger als 100 g reinen Ecstasy-Wirkstoffs genügen, wobei eine Tablette Ecstasy durchschnittlich 70-80 mg, im Maximum 150 mg reinen Wirkstoff enthalte.