a BetmG darstellt. Im Kanton Thurgau sind zwei Urteile bekannt, in welchen Ecstasy nicht als harte Droge eingestuft wurde. Ein thurgauisches Bezirksgericht hielt in einem Entscheid vom 22. November 1996 fest, es sei zwar nicht auszuschliessen, bzw. es sei sogar wahrscheinlich, dass die damals zur Diskussion stehende Menge von 15'000 Tabletten Ecstasy einen "schweren Fall" zu begründen vermöchte; sicher sei dies indessen nicht. Es seien eklatante Widersprüche zwischen den zur Zeit bekannten Gutachten festzustellen. Bei diesen Gegebenheiten sehe sich das Gericht jedoch ausserstande, einen Schuldspruch nach Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG zu fällen.