Damit hat es indessen noch nicht einmal sein Bewenden: Auf der fraglichen Strasse verkehren die Busse der Autokurse Oberthurgau. Dass es zu einem nicht vertretbaren Verkehrschaos und dementsprechend gefährlichen Situationen führen würde, wenn die Fahrzeuge auf der einen Strassenseite stets stillstehen müssten, um denjenigen auf der anderen Fahrbahn die Durchfahrt zu ermöglichen, bedarf keiner langen Ausführungen. Damit kann das Parkieren auf der rechten Seite der fraglichen Strasse, obwohl dort kein ausdrückliches Parkverbot angebracht ist, nicht gestattet sein. Demgemäss ist den Fahrzeuglenkern aber das Parkieren auf der linken Strassenseite erlaubt.