Diese sei erst gegeben, wenn die Messung selbst gestört werde, etwa durch das Eintreten in den Messstrahl des Radargeräts oder durch das Stören des Funkverkehrs zwischen Mess- und Auffangposten der Polizei. d) Geschwindigkeitskontrollen sollen mithelfen, eine möglichst umfassende Einhaltung geltender Höchstgeschwindigkeiten zu bewirken. Alles, was dazu beiträgt, die Strassenbenützer zu einem verkehrsregelkonformen Verhalten zu veranlassen, liegt daher im Sinne der entsprechenden Vorschriften.