Die zum fraglichen Zeitpunkt auf der Notfallstation tätige Krankenschwester gestand schliesslich, sie habe den Inhalt des Blutröhrchens des Berufungsklägers in den Ausguss geleert und das Röhrchen mit Bluttests zweier Spitalpatienten aufgefüllt. Der Berufungskläger habe ihr vorgängig angerufen und ihr in dramatischen Schilderungen vor Augen geführt, er müsse für zehn Jahre ins Gefängnis und verliere seine Freundin sowie seinen Beruf. Die Bezirksgerichtliche Kommission hielt den Berufungskläger der Anstiftung zur Vereitelung einer Blutprobe für schuldig. Der Berufungskläger beharrte auf einem Freispruch.