Eine spezielle Warntafel für Brechsand gibt es nicht, so dass tatsächlich das Naheliegendste war, die Warntafel "Rollsplitt" aufzustellen. Aufgrund dieser Warntafel weiss oder muss jeder Verkehrsteilnehmer wissen, dass sich Splitt (zerkleinertes Gestein) oder anderes Material (z.B. Sand) auf dem Strassenbelag befindet, welches die Schleuder- oder Ausrutschgefahr erhöht und den Bremsweg verlängert. Im übrigen spielt es letztlich keine Rolle, ob in der fraglichen Unfallkurve Rollsplitt oder Brechsand ausgestreut war. Der Berufungsbeklagte gab selbst an, unmittelbar nach dem Restaurant habe er in der Rechtskurve mitten in seiner Fahrbahn einen hellen Streifen gesehen.