Da sich infolge hoher Temperaturen das Bitumen der Fahrbahn aufgeweicht hatte, wurde zwei Tage vor dem Unfall auf einer Strecke von ca. 1'700 m Brechsand ausgebracht. Der Bezirkschef des Tiefbauamts gab als Auskunftsperson an, die Stellen, die mit Brechsand überstreut worden seien, hätten kurz nach der aufgestellten Warntafel "Rollsplitt" begonnen, welche mangels einer speziellen Warntafel bezüglich Brechsand aufgestellt worden sei. Diese Angaben korrespondieren mit der Fotodokumentation und der Aussage des Berufungsbeklagten an der Hauptverhandlung vor Vorinstanz: Kurz nach der Warntafel "Rollsplitt" war punktuell Brechsand gestreut worden;