Schliesslich wird im Formular darauf hingewiesen, dass die Zivilklage zu substantiieren ist und auch Belege einzureichen sind. Zweck dieses Formulars ist, dem vom Bundesrecht vorgeschriebenen einfachen und raschen Verfahren (Art. 16 Abs. 1 OHG) gerecht zu werden, damit auch dem juristischen Laien ermöglicht wird, seine Rechte mit einem angemessenen Aufwand und ohne formale Schwierigkeiten zu wahren. 3. Entsprechend dem Zweck des Formulars sind die darauf festgehaltenen Erklärungen zu würdigen.