Nach rechtskräftiger Verurteilung des Täters - mehr als zwei Jahre nach der Straftat - machte der Berufungskläger seine Ansprüche gegenüber dem Staat geltend. Die Vorinstanz wies diese mit der Begründung ab, er habe seine Ansprüche inzwischen verwirkt. 2. Das grüne Formular, welches der Berufungskläger an das Bezirksamt einsandte, wird im Rahmen eines Strafverfahrens den Geschädigten und/oder Opfern abgegeben. Es orientiert über die Möglichkeit, Zivilansprüche im Strafverfahren geltend zu machen. Auf der Rückseite des Formulars, auf welche auf der Vorderseite ausdrücklich hingewiesen wird, wird erklärt, wer Geschädigter oder wer Opfer ist.