a OHG zugesprochen werden. 4. Selbst wenn jedoch ein Strafantrag vorläge und X als Opfer einer Straftat Anspruch auf wirksame Hilfe hätte, könnte ihr der verlangte Vorschuss nicht zugesprochen werden. Die Positionen, für welche sie den Vorschuss verlangt, fallen nicht unter den massgebenden Schadensbegriff. Sie macht weder Verdienstausfall noch Heilbehandlungs- oder Krankenhauskosten geltend. Ebensowenig handelt es sich um die unmittelbare Folge eines erschwerten wirtschaftlichen Fortkommens im haftpflichtrechtlichen Sinn.