Sie selbst begründet dies damit, sie sei "in ihrem Leben bedroht gewesen" und habe auch den dringenden Wunsch, die Vergangenheit vergessen zu können. Des weitern macht sie aber auch geltend, Y habe sich nicht eines Antrags-, sondern eines Offizialdelikts schuldig gemacht, so dass es gar keines ihrerseitigen Strafantrags bedurft habe. Dies trifft indessen nicht zu. Im strafrechtlichen Sinn erlitt sie nicht eine schwere, sondern eine einfache Körperverletzung nach Art.