Während des Zusammenlebens kam es ferner zweimal zu tätlichen Auseinandersetzungen. Während diejenigen, welche sich vor eineinhalb Jahren ereignet hatten, wenigstens keine gravierenden Verletzungen zur Folge hatten, musste sich X im Frühling 1997 drei Tage in Spitalpflege begeben: Y hatte sie im Streit mehrfach auf den linken Arm - und offenbar auch in das Gesicht - geschlagen. Im Spital wurden eine distale, dislozierte Ulnaparierfraktur links und zwei kleine Hämatome am Oberarm lateral diagnostiziert. Der Bruch machte eine Operation notwendig; tags danach konnte X in gutem allgemeinem Zustand und mit reizlosen Wundverhältnissen nach Hause entlassen werden.