b) X ist 44 Jahre alt. Seit vielen Jahren lebt sie mit Y zusammen. Die Beziehung muss nach ihren Schilderungen äusserst problematisch gewesen sein. Sie macht geltend, ihr (früherer) Lebenspartner habe sie jahrelang misshandelt. Diese Art der Demütigungen waren offenbar psychischer Art: X weist darauf hin, Y mache seit Jahren Schulden, bemühe sich monatelang nicht ernsthaft um eine Arbeitsstelle, bleibe nächtelang weg, pflege Kontakte zu Kollegen, welche in dubiose Geschäfte verwickelt seien, und leihe diesen auch nie wieder erhältlich zu machendes Geld. Während des Zusammenlebens kam es ferner zweimal zu tätlichen Auseinandersetzungen.