RBOG 1997 Nr. 25 Vorfrageweise Überprüfung der Rechtmässigkeit einer amtlichen Verfügung im Strafverfahren Art. 292 StGB, § 153 aStPO (TG) 1. Die Berufungsklägerin wurde wegen Missachtung kantonaler Bauvorschriften gebüsst. Die Vorinstanz sah es als erwiesen an, dass die Berufungsklägerin trotz fehlender Baubewilligung mit dem Einbau einer Küche begonnen hatte. Die Berufungsklägerin stellt sich auf den Standpunkt, das Baubewilligungsverfahren, d.h. die behördliche Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs, sei ohne Rechtsgrundlage durchgeführt worden. Der Strafrichter müsse die Rechtmässigkeit einer im Verwaltungsverfahren erlassenen Verfügung überprüfen;